Allgemeine Geschäftsbedingungen

SINX e.U.

Inhaber: Michael Trautenberger

Fischamender Straße 46/3/4

2431 Enzersdorf an der Fischa

FN 525507f, UID: ATU75069159

E-Mail: m.trautenberger@sinx.at

Telefon: +43 664 88105922

www.sinx.at

  1. Geltung

1.1.      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen SINX e.U., FN 525507f, Fischamender Straße 46/3/4, 2431 Enzersdorf an der Fischa (im Folgenden: „SINX“) und seinen Geschäftskunden (im Folgenden: „Kunden“) für sämtliche Vertragsabschlüsse in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. SINX und der Kunde werden zusammen als „Parteien“ genannt.

1.2.      SINX wendet sich mit seinem Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für Verträge, die mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes geschlossen werden. Personen, die als Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes anzusehen sind, verpflichten sich, dies SINX bereits bei Anbahnung eines geschäftlichen Kontaktes mitzuteilen um SINX in die Lage zu versetzen, die Position als Verbraucher durch Individualverträge zu berücksichtigen.

1.3.      Die AGB sind dauerhaft auf der Website unter www.sinx.at/agb abrufbar und werden dem Kunden im Zuge des mittels Telekommunikationsmitteln durchgeführten Vertragsabschlusses bekannt gegeben. Der Kunde hat vor Abgabe seiner Vertragserklärung jedenfalls Gelegenheit, die AGB online einzusehen. Sie gelten für sämtliche Aufträge des Kunden und Leistungen von SINX. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an.

1.4.      SINX leistet ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen – einschließlich abweichender AGB oder Einkaufsbedingungen des Kunden – erkennt SINX nicht an. Sie sind für SINX nur unter der Voraussetzung verbindlich, dass SINX ihnen vor Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die bloße Erfüllung vertraglicher Pflichten durch SINX ist keine Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Bedingungen.

  1. Zustandekommen von Verträgen

2.1.      SINX erbringt individuelle Beratungs-, Kreations- und Umsetzungsdienstleistungen für Unternehmen im Zusammenhang mit Webdesign und Online Marketing.

2.2.      Der Vertragsschluss zwischen SINX und dem Kunden erfolgt entweder persönlich, oder über Telekommunikationskanäle wie Skype, Zoom oder Ähnliches. Wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird der Vertrag unter Einsatz derartiger Telekommunikationskanäle zwischen den Parteien abgeschlossen. SINX wird den Vertragsabschlussvorgang zur Dokumentation der wechselseitigen Rechte und Pflichten aufzeichnen.

2.3.      Nach der detaillierten Beschreibung des Vertragsgegenstands, der Zahlungsmodalitäten, des Beginns der Leistungserbringung und der sonstigen Bedingungen durch SINX wird dem Kunden Gelegenheit gegeben, allfällige Anmerkungen oder Beanstandungen zu äußern oder, sofern er mit den vorgetragenen Vertragsinhalten einverstanden ist, seine Zustimmung zum Vertragsabschluss zu erklären. Dadurch kommt der Vertrag zwischen den Parteien zustande.

2.4.      Der Kunde erhält auf Wunsch eine schriftliche Auftragsbestätigung von SINX, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist, sondern lediglich die vereinbarten Rahmenbedingungen schriftlich festhält.

2.5.      Mit der Annahme des Angebots wird der Vertrag zwischen SINX und dem Kunden – wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart – auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

2.6.      Ist der Kunde Unternehmer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, hat er vor Vertragsabschluss SINX folgende Informationen bekannt zu geben:

            2.6.1.   gültige UID Nummer

            2.6.2.   aktueller Firmenbuchauszug oder Nachweis der Gewerbeberechtigung oder                        sonstiger Berufsberechtigung (gegebenenfalls samt Übersetzung ins Deutsche );

Diese Regelung ist sinngemäß auch für Unternehmer aus Drittstatten anzuwenden. SINX behält sich vor, im Bedarfsfall den Vertragsabschluss von der Vorlage weiterer Dokumente durch den Kunden abhängig zu machen. Ist die bekannt gegebene UID Nummer des Kunden ungültig oder deckt sich die bei dieser hinterlegte Adresse nicht mit der vom Kunden bekannt gegebenen Rechnungsadresse, ist SINX im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, dem Kunden die österreichische Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen oder den Vertragsabschluss mit dem Kunden abzulehnen.

  1. Leistungsumfang und Leistungserbringung

3.1.      Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung bei Vertragsabschluss sowie aus allfälligen ergänzenden Dokumenten, auf die bei Vertragsabschluss ausdrücklich Bezug genommen wird.

3.2.      SINX ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst auszuführen, oder sich dabei Subunternehmern und sonstigen Erfüllungs-, und Besorgungsgehilfen zu bedienen („Fremdleistung“). Sollte es zu einer Fremdleistung kommen, achtet SINX darauf, seine Gehilfen sorgfältig auszuwählen.

3.3.      SINX bemüht sich, alle angenommenen Aufträge rasch und vertragsgemäß abzuwickeln. SINX ist aber nicht zur Vorleistung verpflichtet und kann daher die Erbringung eigener Leistungen von der Vorauszahlung des Kunden abhängig machen. Ebenso ist im Fall eines Zahlungsverzuges des Kunden SINX berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen so lange zu sistieren, bis der Kunde die Rückstände bezahlt hat.

3.4.      Der Kunde ist verpflichtet, SINX sämtliche Informationen und Inhalte zugänglich zu machen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.

3.5.      Termine und Fristen werden für SINX nur verbindlich, wenn SINX diese bereits bei Vertragsabschluss ausdrücklich bestätigt oder diesen nachträglich schriftlich zugestimmt hat. Die Einhaltung von Terminen und Fristen setzt voraus, dass der Kunde seinen Pflichten und Obliegenheiten vollständig und rechtzeitig nachgekommen ist.

3.6.      Im Falle von höherer Gewalt oder sonstigen von SINX nicht zu vertretenden unvorhersehbaren oder unabwendbaren Ereignissen besteht kein Anspruch auf Leistungserbringung.

 

  1. Zahlungsbedingungen

4.1.      SINX ist nicht zur Vorleistung verpflichtet und steht SINX insbesondere das Recht zu, Vorauszahlung zu verlangen und die Erbringung weiterer Leistungen von der Zahlung fälliger Rechnungen abhängig zu machen.

4.2.      Für die Errichtung des SINX gebührenden Entgelts kann zwischen den Parteien ein SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart werden. Dazu erteilt der Kunde SINX bei Vertragsabschluss seine ausdrückliche Zustimmung und verpflichtet sich, ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat in banküblicher Weise zu erteilen.

4.3.      Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist SINX berechtigt, spätestens nach Abschluss einer jeweiligen Teilleistung eine Teilabrechnung vorzunehmen und eine Teilzahlung zu verlangen.

4.4.      SINX stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus.

4.5.      Sämtliche, von SINX ausgestellte Rechnungsbelege sind mangels abweichender Vereinbarung zwischen den Parteien (insbesondere wenn kein SEPA-Lastschriftmandat besteht) binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen. Bei unbarer Zahlung hat eine Banküberweisung auf das Konto von SINX so zeitgerecht zu erfolgen, dass der Rechnungsbetrag spätestens am Fälligkeitstag auf dem Bankkonto von SINX eingelangt. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf dem Geschäftskonto von SINX als geleistet.

4.6.      Im Fall eines Zahlungsverzuges ist SINX nicht dazu verpflichtet, den Kunden zu mahnen. Sollte SINX dem Kunden Mahnungen senden, so ist SINX berechtigt, für den eigenen Mahnaufwand Mahnspesen in Höhe von bis zu EUR 40,00 in Rechnung zu stellen (§ 458 UGB). Bei Zahlungsverzug durch den Kunden ist SINX darüber hinaus berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 456 UGB) geltend zu machen.

4.7.      Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, verlieren vereinbarte Zahlungsziele ihre Wirksamkeit und alle gelegten Rechnungen werden sofort zur Zahlung fällig.

4.8.      Unbeschadet sonstiger Rechte ist SINX berechtigt, für den Zeitraum des Zahlungsverzuges seine Leistungserbringung einzustellen und die Wiederaufnahme von einer angemessenen Vorauszahlung abhängig zu machen.

  1. Gewährleistung und Haftung

5.1.      Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, Angaben in Handbüchern, Katalogen, Prospekten, auf Websites und sonstigen Werbeschriften sind unverbindlich und freibleibend und stellen keine Zusicherung einer bestimmten Leistung dar.

5.2.      Der Kunde hat allfällige Reklamationen und Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Leistung, SINX gegenüber schriftlich, unter genauer Angabe und Beschreibung des Mangels geltend zu machen.

5.3.      Im Fall eines berechtigten Mangels steht dem Kunden zunächst das Recht auf Verbesserung oder Austausch zu. Für die Vornahme des Austausches und der Verbesserung hat der Kunde SINX eine ausreichende Frist einzuräumen.

5.4.      SINX ist berechtigt, die Verbesserung / den Austausch zu verweigern, sofern diese unmöglich oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für ihn verbunden wären.

5.5.      Sind sowohl eine Verbesserung als auch ein Austausch unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten für SINX verbunden, steht dem Kunden das Recht auf Preisminderung oder – sofern der Mangel nicht bloß geringfügig ist – Wandlung zu.

5.6.      Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB ist zu Lasten von SINX ausgeschlossen.

5.7.      Für leicht fahrlässig verursachte Schäden und Folgeschäden haftet SINX dem Kunden gegenüber nicht. Ausgenommen sind hiervor Personenschäden.

5.8.      Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber SINX müssen innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis vom Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Vertrags geltend gemacht werden.

5.9.      SINX übernimmt keine Überprüfung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte hinsichtlich allfälliger Marken- oder Urheberrechte oder sonstiger Schutzrechte Dritter. Für das Vorliegen entsprechender Werknutzungsrechte hat der Kunde selbst zu sorgen und SINX aus einer allfälligen Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung von Schutzrechten vollkommen schad- und klagslos zu halten.

  1. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

6.1.      Den Kunden trifft Mitwirkungspflicht an der Leistungserbringung durch SINX. Der Kunde ist verpflichtet, SINX alle zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen und relevanten Informationen, Unterlagen etc. zu erteilen und zu übermitteln.

 

  1. Laufzeit und vorzeitige Auflösung des Vertrags

7.1.      Die Laufzeit des Vertrags wird jeweils individuell zwischen den Parteien vereinbart. Sofern kein Endzeitpunkt der Leistungen vereinbart wird, ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.

7.2.      Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge können jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, wobei E-Mail in diesem Zusammenhang der Schriftform entspricht.

7.3.      Sowohl SINX als auch dem Kunden steht es zu, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung von Frist und Termin zu kündigen (außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund). Zu den wichtigen Gründen zählen solche Gründe, bei deren Vorliegen das weitere Fortführen des Vertrages für die jeweilige Partei unzumutbar erscheint.

  1. Eigentumsrecht und Urheberrecht

8.1.      Alle Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz an den vereinbarten Leistungen stehen SINX zu.

8.2.      Durch die Zahlung des vereinbarten Entgelts erwirbt der Kunde das nicht exklusive Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzumfang.

8.3.      Eine Nutzung von Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck hinausgeht ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von SINX erlaubt.

 

  1. Geheimhaltung, Datenschutz, Abwerbeverbot

9.1.      Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über alle Tatsachen und Informationen, die ihnen in Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, die Weitergabe an Dritte zu unterlassen sowie dafür zu sorgen, dass diese Informationen unberechtigten Dritten, insbesondere Konkurrenten, nicht zur Kenntnis gelangen. Die durch die gegenständliche Vereinbarung geschützten vertraulichen Informationen umfassen insbesondere Daten, Know-How, Geschäftsberichte, Kundenlisten und Listen von Geschäftspartnern oder Mitarbeitern, Preislisten und Kalkulationsgrundlagen, Geschäftsstrategien oder Vorbereitungen und alle Ideen, die die Vertragsparteien einander gleichgültig ob mündlich oder schriftlich anvertrauen oder in elektronischer oder sonstiger Form zur Verfügung stellen.

9.2.      SINX verpflichtet sich, die vom Kunden erhaltenen Daten ausschließlich für Zwecke der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu verwenden und diese gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verarbeiten.

9.3.      Die Parteien sorgen dafür, dass die Verpflichtungen bezüglich Datenschutzes und Geheimhaltung auch auf allfällige Subunternehmer, Erfüllung -, und Besorgungsgehilfen und sonstige Mitarbeiter eingehalten werden.

9.4.      Der Kunde hat für jeden einzelnen Verstoß gegen die im Punkt 9.1. bestimmten Verpflichtungen eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000,00 an SINX zu bezahlen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden, die SINX entstehen, bleibt unberührt.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1.     Erfüllungsort ist der Firmensitz von SINX.

10.2.    Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, anzuwenden. Dies gilt auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird oder der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.

10.3.    Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Firmensitz von SINX im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als vereinbart. SINX hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

  1. Schlussbestimmungen

11.1.     Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und sämtlicher Verträge bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

11.2.     Für Zustellungen und Willenserklärungen können bis zur schriftlichen Bekanntgabe anderer Daten rechtswirksam die vom Kunden bei Vertragsabschluss angegebenen .Adress- und Kontaktdaten herangezogen werden. Allfällige Versäumnisse aus der Nichtmitteilung geänderter Kontakt- oder Adressdaten und damit verbundene Nachteile hat der Kunde zu tragen.

11.3.     Die Parteien stimmen der Kommunikation per E-Mail ausdrücklich zu. Per E-Mail übermittelte Erklärungen geltend daher als schriftliche Erklärungen im Sinne dieses Vertrages.

11.4.     Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien redlicherweise und bei Verfolgung desselben wirtschaftlichen Zweckes vereinbart hätten, wenn sie bei Vertragsabschluss diesen Punkt bedacht hätten. Gleiches gilt für den Fall, dass diese Bedingungen eine Regelungslücke enthalten.